Teilnehmen lohnt sich - Förderprogramme für Fort- und Weiterbildungen

Durch Förderprogramme soll die Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten gesteigert werden. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt außerdem: Die Kosten für eine Weiterbildung können bei der Steuererklärung angegeben werden.

www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung

Seit 2006 gibt es in NRW das Förderprogramm "Bildungsscheck". Mit dem Programm fördert das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAGS) die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung von Beschäftigten aus kleinen und mittleren Betrieben. Gefördert werden Fort- und Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.

Seit dem 01.01.2024 werden Bildungschecks nur noch an Privatpersonen ausgestellt, nicht mehr an Unternehmen. 

Mit der Annahme von Bildungsschecks erklären sich unsere Anbieter bereit, der Einzelperson ermäßigte Teilnahmeentgelte in Rechnung zu stellen. Die Ermäßigung beträgt 50 % des Teilnahmeentgeltes, höchstens jedoch 500,00 EUR pro Bildungsscheck. Auf diese Weise unterstützen wir Beschäftigungssicherung, Fachkräftegewinnung und -bindung.

Weitere Informationen, auch zur Einkommensgrenze, unter: 
Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen — Weiterbildungsberatung NRW

 

Gemäß Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG) haben Beschäftigte in NRW einen rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Während des Bildungsurlaubs werden Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber freigestellt, ihr Gehalt wird in voller Höhe fortgezahlt. Der Bildungsurlaub umfasst bis zu fünf Tage im Jahr. Das LWL-Bildungszentrum Jugendhof Vlotho sowie die LWL-Koordinationsstelle Sucht sind anerkannte Einrichtungen nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG).

www.bildungsurlaub.de/bildungsurlaub_nrw.html