Inhalt
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Behinderungen haben oft Auswirkungen auf verschiedene Lebensbereiche gleichzeitig, wie soziale Beziehungen, persönliche Bewältigungsstrategien, Arbeit oder Bildung. Diese Auswirkungen können miteinander in Wechselwirkung treten. Der Gesetzgeber hat daher mit der zweiten Stufe des Bundesteilhabegesetzes (2018) die Rehaträger zu verbesserter Zusammenarbeit verpflichtet, um die Leistungen besser zugänglich zu machen und diese auch zeitlich sowie inhaltlich gut aufeinander abzustimmen.
In der Praxis könnte dieser Grundsatz dennoch von allen Rehaträgern konsequenter umgesetzt werden.
Ein Wechsel aus Vortrag und Diskussion beleuchtet folgende Themen:
• Leistungsgruppen und
• deren vorrangig zuständigen Rehaträger im SGB IX
• Prinzip der träger- bzw. rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit im SGB IX
• Leistungen übergeben statt beenden: strukturierter Zuständigkeitsübergang nach § 41 i.V.m. § 36b SGB VIII
• Vorschlag für Kriterien: Leistungen als HzE oder EGH nach § 35a SGB VIII gewähren?
o Viele junge Menschen mit einer (drohenden) seelischen Behinderung sind doppelt leistungsberechtigt: einerseits aufgrund der starken Auswirkungen einer seelischen Erkrankung auf die Teilhabe nach § 35a SGB VIII, andererseits aufgrund des Erziehungshilfe-Bedarfs der Personensorgeberechtigten nach § 27 SGB VIII
o Kurz-Austausch: Wie lassen sich strukturelle Stolperfallen umschiffen und damit eine gute Zusammenarbeit zwischen ASD und Fachdienst § 35a fördern?
• Wie können wir trägerübergreifende Zusammenarbeit für junge Menschen mit seelischer Behinderung fördern?
Anmeldung
Bitte melden Sie sich über folgenden Link an:
https://www.lwl.org/lime3/index.php/825131?lang=de
Nutzen
Der Beitrag wirbt für mehr trägerübergreifende Zusammenarbeit mit dem Ziel, einerseits möglichst früh, individuell und bedarfsorientiert zu unterstützen. Andererseits mit dem Ziel, durch Zeit-Investition Ressourcen zu sparen (durch Vorbeugung von eskalierten Situationen; Leistungen anderer Träger zuziehen statt eigene zu erhöhen usw.).
Zeitrahmen / Programm
Ab 09:50 Uhr Einwahl
10:00 Uhr Beginn
12:00 Uhr Ende
Methoden
- Vortrag
- Zeit für Austausch und Diskussion
Anbieter
LWL-Landesjugendamt Westfalen
Kooperationspartner
Universität Hildesheim Institut für Sozial- und Organisationspädagogik, Hildesheim
Referentin / Referent
Nadja Gaßmann
LWL-Landesjugendamt Westfalen-Lippe
Auskunft zu Anmeldung und Organisation